FLASCHENPOST

 

Kennzeichnungsverordnung allergener Zutaten

Mittwoch, 03. Juni 2015

 

„Sulfite” oder “Schwefeldioxid” (sofern mehr als 10mg/l vorhanden sind) und ab dem Jahrgang 2012 im Fall der Verwendung entsprechender Schönungsmittel (bzw. Überschreitung des Grenzwertes von 0,25mg/l)  „Ei“, „Eiprotein“, „Eiprodukt“, „Lysozym aus Ei“ oder „Albumin aus Ei“„Milch“, „Milcherzeugnis“, „Kasein aus Milch“ oder „Milchprotein“.


Das Wort „Enthält“ ist voranzustellen.


Bei Inverkehrbringung in Österreich dürfen die Angaben in Deutsch oder Englisch erfolgen. (erfolgen die Angaben in Englisch, ist dies nur mit zusätzlichem Piktogramm erlaubt).


Bei Lieferungen in andere Staaten ist diese Angabe meist in der jeweiligen Landessprache vorgeschrieben – im Sinne der Rechtssicherheit sollten vorher genauere Informationen eingeholt werden.


>http://www.bundeskellereiinspektion.at (unter Downloads)

 
 
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