FLASCHENPOST
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Neue SchriftgröSSenverordnung für Weinetiketten
Mittwoch, 03. Juni 2015
Die Textierung wurde einvernehmlich mit dem Kellereiinspektorat abgestimmt und ist verpflichtend für alle Füllungen ab 13. Dezember 2014 vorgesehen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Übergangsbestimmung für Weinetiketten
Gem. Art. 54 der VO(EU)Nr. 1169/2011 dürfen sämtliche Lebensmittel, die vor dem 13. Dezember 2014 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, den (neuen) Anforderungen dieser VO jedoch nicht entsprechen, weiterhin vermarktet werden, bis die jeweiligen Bestände erschöpft sind.
>Schriftgrößenverordnung für Weinetiketten (Großschreibung)
>Schriftgrößenverordnung für Weinetiketten (Groß- und Kleinschreibung)